5. 5.1. Nach dem Dargelegten ist die Beschwerde eventualantragsgemäss teilweise gutzuheissen, der angefochtene Einspracheentscheid vom 16. Januar 2024 aufzuheben sowie die Sache zur weiteren Abklärung und zur Neuverfügung an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen. - 12 - 5.2. Das Verfahren ist kostenlos (Art. 61 lit. fbis ATSG).