am 13. April 2023 datieren. Zur Situation vor respektive zum Zeitpunkt des Eintritts in die stationäre Rehabilitation ist dem Schreiben von Chefarzt Dr. med. F._____, Facharzt für Physikalische Medizin und Rehabilitation, und der Oberärztin G._____, Fachärztin für Allgemeine Innere Medizin, Zentrum C._____, vom 22. Mai 2023 zu entnehmen, der Beschwerdeführer sei aus einem Pflegeheim eingetreten, weil ein direkter Eintritt aus dem Kantonsspital B._____ nicht möglich gewesen sei und die erste Rehabilitation nicht nach querschnittlähmungsspezifischen Kriterien habe erfolgen können, weshalb diese auch "ohne deutliche Besserung der Einschränkungen" geblieben sei. Der Beschwerdeführer sei