__ aufgrund des vorbestehenden kombinierten neurologischen Schädigungsmusters bei Polymorbidität keine erneute Indikation für eine stationäre Rehabilitationsmassnahme bestanden habe. Insbesondere seien bereits vor dem operativen Eingriff vom 20. Dezember 2022 respektive der ersten Rehabilitation vom 13. Januar bis 3. März 2023 eine multifaktorielle Gangstörung, eine Dranginkontinenz, eine orthostatische Dysregulation, eine Polyneuropathie, eine Herzrhythmusstörungen mit der Notwendigkeit zur Schrittmacher-Implantation im Jahr 2017, mehrfache Lungenembolien mit Notwendigkeit zur fortgesetzten oralen Antikoagulation, chronisch-fortschreitende degenerative Veränderungen an der