2. 2.1. Gegen diesen Entscheid erhob der Beschwerdeführer am 15. Februar 2024 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Anträge: "1. Der Einspracheentscheid der Beschwerdegegnerin vom 16. Januar 2024 sei aufzuheben und es sei die Beschwerdegegnerin zu verurteilen, die Kostengutsprache für die Rehabilitation im [Zentrum C._____] vom 12. April 2023 bis 20. September 2023 zu erteilen.