1. Beim 1944 geborenen Beschwerdeführer wurde im Dezember 2022 wegen einer zervikalen spondylotischen Myelopathie mit hochgradiger Spinalkanalstenose eine Myelondekompression mittels Laminektomie durchgeführt. Es verblieb postoperativ respektive nach einer vom 13. Januar bis 3. März 2023 durchgeführten ersten stationären Rehabilitation insbesondere eine rechtsbetonte Tetraparese mit diversen Komorbiditäten. In der Folge gingen der Beschwerdegegnerin Kostenübernahmeersuchen des Kantonsspitals B._____ vom 24. und vom 27. März 2023 sowie vom Zentrum C._____ vom 6. April 2023 für eine stationäre Rehabilitation des Beschwerdeführers im Zentrum C.__