1. In teilweiser Gutheissung der Beschwerde wird die Verfügung vom 29. Januar 2024 dahingehend abgeändert, dass dem Beschwerdeführer - 17 - für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. August 2021 sowie vom 1. Januar bis 30. April 2022 eine ganze Invalidenrente zugesprochen wird. 2. Im Übrigen wird die Beschwerde abgewiesen. 3. Die Verfahrenskosten von Fr. 800.00 werden zu drei Vierteln, Fr. 600.00 ausmachend, dem Beschwerdeführer und zu einem Viertel, Fr. 200.00 ausmachend, der Beschwerdegegnerin auferlegt.