Die "recht ausgedehnte Hypästhesie lateral bis anterolateral am Oberschenkel bis über das Knie" sei nicht mit einem Funktionsdefizit verknüpft und könne ohnehin nicht als organisches Substrat von Gesundheitsproblemen qualifiziert werden. Nachdem auch radiologisch "eine unveränderte Implantatlage mit guter Osseointegration der Pfanne [und auch] keine ektopen Verknöcherungen" mehr beschrieben hätten werden können, sei eine Einschränkung der Arbeitsfähigkeit in einer angepassten Tätigkeit nicht nachvollziehbar (VB 202 S. 2).