D._____ fest, dass der im Spital F._____ geäusserte Verdacht auf ein (obstruktives) Schlafapnoe-Syndrom DD Schluckstörung unklarer Genese bald darauf nicht hätte bestätigt werden können und auch im Bericht der G._____ AG vom 15. November 2021 ein Schnarchen ohne Hinweise für ein obstruktives Schlafapnoesyndrom (OSAS) mitgeteilt werde. Mit Blick auf die Epworth Sleepiness Scale (ESS) mit 0 Punkten (<10) und den STOP-BANG-Score mit 5 Punkten (>5 hohes Risiko) könne daraus keine Einschränkung der Arbeitsfähigkeit generiert werden. Weiter führte RAD- Arzt Dr. med. D._____ aus, dass PD Dr. med. H._____, Facharzt für Kardiologie sowie Allgemeine Innere Medizin, nach der Koronarangiographie