Alle anderen Diagnosen, welche er in seinem Schreiben vom 28. September 2020 und seine Mediziner in unzähligen Berichten gestellt hätten und die ihn wesentlich einschränkten, würden nicht einmal erwähnt (Beschwerde S. 3). Zudem würden die zahlreichen und behindernden, über alle Körperteile verstreuten Beschwerden eine polydisziplinäre Abklärung rechtfertigen, weil ein Chirurg wie Dr. med. D._____ gar nicht in der Lage sei, all diese Beschwerden einzeln und in der Gesamtschau zu beurteilen, da ihm dazu die Fachkompetenz fehle (Beschwerde S. 4).