6. 6.1. Der Beschwerdeführer macht im Wesentlichen geltend, dass die Beurteilung des RAD aus verschiedenen Gründen ungenügend und die Durchführung einer polydisziplinären Abklärung zwingend notwendig sei (vgl. Beschwerde S. 3 ff.). So werde in der Stellungnahme des RAD-Arztes vom 23. Januar 2023 bloss zu drei Problemkreisen Stellung genommen, nämlich zur Schultergelenkproblematik rechts, zur AC-Gelenks-Resektion links sowie zu der koronaren Eingefässerkrankung.