Mit der Beurteilung vom 8. August 2023 nahm RAD-Arzt Dr. med. D._____ erneut Stellung zur medizinischen Situation des Beschwerdeführers und hielt diesbezüglich fest, der Einwand und die neu vorliegenden medizinischen Unterlagen vermöchten die Beurteilung des RAD vom 23. Januar 2023 insoweit zu beeinflussen, als nach der Operation vom 1. Mai bis zum 18. Juli 2023 eine 100%ige Arbeitsunfähigkeit plausibel erscheine (vgl. VB 197 S. 3). An dieser Einschätzung hielt er sodann auch in seiner Aktenbeurteilung vom 27. November 2023 fest (vgl. VB 202).