und Tragen von mittelschweren und schweren Lasten, ohne häufiges Bücken, ohne häufiges Knien, ohne vorwiegende Überkopfarbeit, ohne Gehen in unwegsamem Gelände, ohne Rumpfrotation im Sitzen/Stehen, nicht in kauernder Stellung und ohne Tätigkeiten, die mit Stössen, Erschütterungen und Vibrationen verbunden seien (vgl. VB 180 S. 3 f.). In seinem Bericht vom 24. März 2023 hielt RAD-Arzt Dr. med. D._____ im Wesentlichen an seiner Beurteilung vom 23. Januar 2023 fest (vgl. VB 191).