Diese sei von einer viermonatigen Arbeitsunfähigkeit nach der Schultergelenkarthroskopie mit subacromialer Dekompression und Bicepstenotomie rechts vom 26. Januar 2021 unterbrochen worden. Nach der arthroskopischen Bicepstenotomie mit intraartikulärem Débridement, subacromialer Dekompression und AC-Gelenkresektion links am 28. Oktober 2021 könne von einer dreimonatigen Arbeitsunfähigkeit ausgegangen werden, da im Konsultationsbericht vom 28. Januar 2022 keine Pathologie mehr berichtet werde und sogar die Resektion der Bursa iliopectinea inklusive Pfannen- und Kopfwechsel der TEP rechts hätte vorgeschlagen werden können.