"1. Die angefochtene Verfügung vom 29. Januar 2024 sei aufzuheben und die Streitsache sei an die Vorinstanz zwecks Durchführung einer polydisziplinären Abklärung mit nachfolgender Abklärung von beruflichen Massnahmen zurückzuweisen. 2. Eventualiter sei die angefochtene Verfügung aufzuheben und dem Versicherten sei mindestens eine halbe Rente ab Beginn resp. nach Ablauf der Wartezeit zu gewähren. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zuzüglich 8.1 % Mehrwertsteuer zu Lasten der Beschwerdegegnerin." -3-