1.2. Der mittlerweile in den Kanton Aargau umgezogene Beschwerdeführer meldete sich am 24. März 2020 unter Angabe von Hüftnekrosen, diversen Rücken- und Hüftoperationen, Herzproblemen, Psoriasis und Fibromyalgie sowie aufgrund einer weiteren geplanten Schulter- bzw. Hüftoperation bei der Beschwerdegegnerin erneut zum Leistungsbezug an. Die Beschwerdegegnerin tätigte daraufhin Abklärungen in medizinischer und erwerblicher Hinsicht und nahm Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD). Mit Vorbescheid vom 24. Januar 2023 stellte die Beschwerdegegnerin dem Beschwerdeführer die Abweisung seines Rentenbegehrens in Aussicht.