4.2. Des Weiteren ist aufgrund der aktenkundigen medizinischen Berichte auch unklar, wie sich die gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Beschwerdeführerin auf deren Arbeitsfähigkeit auswirken. So hielt RAD-Arzt Prof. Dr. med. B. in seinem Bericht bzw. in seiner Stellungnahme vom 30. August 2022 fest, die bis anhin trotz Behinderung körperlich fitte und einsatzfreudige Beschwerdeführerin verspüre in den letzten Monaten zunehmend eine ausgesprochene Ermüdung nach bereits geringer Aktivität.