Einschränkungen attestiert. Dem Bericht ist diesbezüglich lediglich zu entnehmen, dass in den jeweiligen Bereichen "keine Verbesserung" eingetreten sei. Auf welchen Zeitpunkt und welche Funktionsfähigkeit der Beschwerdeführerin sich diese Einschätzung bezieht, geht aus dem Bericht nicht hervor. Im Bericht über die Abklärung an Ort und Stelle vom 31. August 2011 – welcher ebenfalls im Rahmen der Prüfung eines Anspruchs auf einen Amortisationskostenbeitrag für das Auto eingeholt worden war – fehlen entsprechende Angaben jedenfalls (VB 80 S. 5 f.).