Eine aktuelle Abklärung, welche die neuen örtlichen und räumlichen Verhältnisse berücksichtigt, wurde ausweislich der Akten nicht durchgeführt. Der Bericht vom 12. Juli 2021 betrifft sodann im Wesentlichen eine Abklärung betreffend den weiteren Anspruch der Beschwerdeführerin auf einen Amortisationsbeitrag an deren Auto und bildet somit keine geeignete Grundlage, um eventuell vorliegende Einschränkungen im Haushalt zu eruieren. So fehlen im Bericht unter anderem die dafür erforderlichen Angaben zu einer etwaigen Fremdhilfe im Haushalt.