B., Facharzt für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, Regionaler Ärztlicher Dienst (RAD), untersuchen. Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren sprach sie ihr mit Verfügung vom 17. November 2022 rückwirkend ab dem 1. September 2021 eine Viertelsrente zu. 2. 2.1. Dagegen erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 9. Januar 2023 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: "1. Es sei das Verfahren in Aufhebung der angefochtenen Verfügung an die Vorinstanz zurückzuweisen zwecks vollständiger und korrekter Abklärung der Sachlage.