1. Die 1978 geborene Beschwerdeführerin geht im Teilzeitpensum einer selbstständigen Erwerbstätigkeit nach und ist zudem als Hausfrau tätig. Aufgrund eines Geburtsleidens bezieht sie verschiedene Leistungen der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV). Am 23. März 2021 (Posteingang) meldete sie sich bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug einer IV- Rente an. Die Beschwerdegegnerin liess die Beschwerdeführerin daraufhin im Rahmen ihrer entsprechenden Abklärungen durch Prof. Dr. med. B., Facharzt für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, Regionaler Ärztlicher Dienst (RAD), untersuchen.