3.3. 3.3.1. Die Beschwerdeführerin wurde zur Erstellung des orthopädisch-psychiatri- schen Gutachtens der Dres. med. D. und E. fachärztlich umfassend und in Kenntnis sowie unter Würdigung der Vorakten (vgl. VB 60, S. 144 ff. und S. 184 ff.) inkl. der Akten der Beschwerdegegnerin (vgl. VB 56) und unter Berücksichtigung der geklagten Beschwerden untersucht. Dabei beurteilten die Gutachter die medizinischen Zusammenhänge sowie die medizinische Situation einleuchtend und gelangten zu einer -7-