2. 2.1. Gegen diese Verfügung erhob die Beschwerdeführerin am 20. Februar 2023 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Anträge: "1. Die angefochtene Verfügung vom 17.01.2023 sei vollumfänglich aufzuheben und der Beschwerdeführerin seien die gesetzlich geschuldeten Leistungen, insbesondere eine Rente der Invalidenversicherung, zuzusprechen. 2. Eventualiter sei die Sache zur ordnungsgemässen Abklärung des rechtserheblichen Sachverhalts an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Beschwerdegegnerin."