1. Die 1971 geborene Beschwerdeführerin war zuletzt für die damalige C. als Fachmitarbeiterin tätig. Am 20. Juli 2020 meldete sie sich der Folgen eines Unfalls vom 16. September 2019 wegen bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration, Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin klärte daraufhin die gesundheitliche sowie erwerbliche Situation ab, wozu sie unter anderem die Akten der Unfallversicherung einholte. Mit Vorbescheid vom 14. Januar 2021 stellte sie der Beschwerdeführerin die Abweisung des Leistungsbegehrens betreffend Invalidenrente in Aussicht.