5.3.2. Dieser Beurteilung widersprechende ärztliche Einschätzungen liegen nicht vor und hinsichtlich der medizinischen Beurteilung des Sachverhalts durch den Beschwerdeführer, wonach von einer Panarthrose ausgegangen werden soll (vgl. Beschwerde S. 7), ist darauf hinzuweisen, dass diese bereits deshalb unbehelflich ist, weil er als medizinischer Laie hierfür nicht befähigt ist (vgl. Urteil des Bundesgerichts 9C_283/2017 vom 29. August 2017 E. 4.1.2). - 21 -