zwischenzeitlich die LSE 2016 erschienen sei und dementsprechend direkt auf diese Werte abzustellen sei. Im Dienstleistungssektor Information und Kommunikation, Kompetenzstufe 3, Männer resultiere ein Invalideneinkommen von Fr. 90'936.36 (Fr. 7'503.00 x 12 : 40 x 40.4) und selbst bei Anwendung der Kompetenzstufe 2 resultiere ein Invalideneinkommen von Fr. 78'852.70 (Fr. 6'506.00 x 12 : 40 x 40.4), welches das Valideneinkommen übersteige. Dem vom Beschwerdeführer geforderten Leidensabzug sei nicht stattzugeben. Seine Erwerbsfähigkeit in einer angepassten Tätigkeit sei sowohl im B._____-Gutachten als auch im Gutachten medaffairs als uneingeschränkt eingestuft worden.