4.3. 4.3.1. Für den Einkommensvergleich stellte die Beschwerdegegnerin als Validenlohn auf ein Jahreseinkommen von Fr. 78'000.00 (inkl. 13. Monatslohn) ab, welches der Beschwerdeführer gemäss Unfallmeldung der G._____ AG vom 11. Juni 2014 im Jahre 2014 als Allrounder erzielte (vgl. VB B01). Bezüglich des Invalideneinkommens führte sie in der Verfügung vom 7. Februar 2017 aus, aus der Biographie des Beschwerdeführers sei zu erfahren, dass er gelernter Verkäufer sei und eine Weiterbildung zum Verkaufskoordinatoren erfolgreich abgeschlossen habe.