Letztere ergebe sich in erster Linie aus der depressiven Episode, die mit überwiegender Wahrscheinlichkeit zumindest teilweise auf den Unfall vom 10. Juni 2014 zurückzuführen sei. In einer angepassten Tätigkeit ohne längeres Stehen, ohne Heben von Lasten von mehr als 5-10 Kilogramm und ohne Besteigen von Leitern sei die pensumsmässige Arbeitsfähigkeit uneingeschränkt, die Leistungsfähigkeit aber hauptsächlich aufgrund der psychiatrischen Störung um ca. 20-30 % eingeschränkt (VB M23 S. 38). Diese psychische bedingte Einschränkung ist jedoch bei der vorliegenden Adäquanzprüfung nicht zu berücksichtigen, da die - 16 -