Zu berücksichtigen ist folglich auch das Leistungsvermögen in einer angepassten Tätigkeit. Im B._____- Gutachten wurde diesbezüglich festgehalten, die gesamthafte Arbeitsunfähigkeit in der angestammten Tätigkeit als Allrounder betrage aus interdisziplinärer Sicht 25 % mit zusätzlich aktuell ca. 20-30 % eingeschränkter Leistungsfähigkeit. Letztere ergebe sich in erster Linie aus der depressiven Episode, die mit überwiegender Wahrscheinlichkeit zumindest teilweise auf den Unfall vom 10. Juni 2014 zurückzuführen sei.