früh postoperativ jegliche Schmerzmedikation abgesetzt habe. Unter Belastungsaufbau habe er über am lateralen OSG auftretende, stechende Schmerzen geklagt, welche jeweils nach einer intraartikulären Injektion mit Kenacort und Rapidocain für drei Wochen vollständig verschwinden würden, sodass er ohne Gehstöcke mobil sei (vgl. VB M08). Unter Berücksichtigung dieser Umstände sowie der Tatsache, dass ein Teil der Beschwerden aus medizinischer Sicht somatisch nicht erklärbar und dies bei der vorliegenden Prüfung der Kriterien auszuklammern ist (vgl. BGE 134 V 109 E. 2.1 S. 112), ist auch das Kriterium der körperlichen Dauerschmerzen als nicht erfüllt zu betrachten.