Auch wenn der Beschwerdeführer Beschwerden seitens des OSG vor der Fraktur vom 10. Juni 2014 verneine, sei in den Akten belegt, dass im Bereich des OSG bereits vor dem Unfall Pathologien bestanden hätten, auch wenn diese am ehesten geringen Grades gewesen seien. Das Operationsresultat sei nach dieser schweren Verletzung funktionell wie radiologisch gut bis exzellent, jedoch seien die radiologisch dokumentierten Veränderungen im OSG sicherlich hauptsächlich auf die Pilontibia-Fraktur zurückzuführen, sodass die natürliche Kausalität der aktuellen Beschwerden in Zusammenhang mit dem Unfall vom 10. Juni 2014 gegeben sei.