3.3.4. 3.3.4.1. Im B._____-Gutachten wurde ausgeführt, bezüglich der Pathologie im Bereich des rechten Sprunggelenks sei vorerst ein Endzustand eingetreten. Es sei allerdings nicht auszuschliessen, dass in den folgenden Jahren ein Voranschreiten der Arthrose zu beobachten sein könnte. Das genaue Datum des Erreichens des Endzustandes sei retrospektiv schwierig festzulegen, spätestens mit Abschluss der Begutachtung sei der Endzustand des rechten Fusses erreicht (vgl. VB M23 S. 43). -9-