Seit dem Unfall vom 10. Juni 2014 habe sich ausserdem eine mittelgradige depressive Episode entwickelt, die mit überwiegender Wahrscheinlichkeit als indirekte Folge zumindest teilweise auf den Unfall zurückgeführt werden könne (Conditio sine qua non; vgl. VB M23 S. 40 ff.). Bezüglich der Arbeitsfähigkeit wurde festgehalten, die gesamthafte Arbeitsunfähigkeit in der angestammten Tätigkeit als Allrounder betrage aus interdisziplinärer Sicht 25 % mit zusätzlich aktuell ca. 20-30 % eingeschränkter Leistungsfähigkeit. Letztere ergebe sich in erster Linie aus der depressiven Episode.