Zum Zeitpunkt des Unfalls hätten mit grosser Wahrscheinlichkeit bereits pathologische Veränderungen im Bereich des rechten Fusses, namentlich einer Arthrose des unteren Sprunggelenks, bestanden, welche auf vorbestehende posttraumatische Veränderungen (St. n. Subtalararthrodese rechts aufgrund posttraumatischer Arthrose mit mehreren Revisionseingriffen) zurückzuführen seien. Der Anteil dieses Vorzustandes an den aktuellen Beschwerden werde auf einen Drittel geschätzt. -6-