2. 2.1. 2.1.1. Mit Einspracheentscheid vom 20. Januar 2023 (VB B106) verneinte die Beschwerdegegnerin den adäquaten Kausalzusammenhang zwischen dem Unfall vom 10. Juni 2014 und den psychischen Beschwerden und hielt fest, dass in Bezug auf das rechte Sprunggelenk der unfallbedingte medizini- -4-