Zudem verneinte sie den Anspruch auf eine Invalidenrente und sprach dem Beschwerdeführer bei einer Integritätseinbusse von 20 % eine Integritätsentschädigung in der Höhe von Fr. 25'200.00 zu. Die gegen die Verfügung vom 7. Februar 2017 erhobene Einsprache wies die Beschwerdegegnerin mit Einspracheentscheid vom 20. Januar 2023 ab.