3.2. Am 12. Januar 2023 nahm die RAD-Ärztin erneut Stellung und führte dabei aus, die Bewertungen der Schnupperlehren sowie die schulischen Leistungen des 10. Schuljahres könnten keine erheblichen funktionellen Beeinträchtigungen nachweisen. Die Beschwerdeführerin verhalte sich "offenbar stur" hinsichtlich ihres Berufswunschs in der Informatikbranche. Es sei anzumerken, dass aktuell keine hinreichende psychiatrische Diagnose wie auch keine hinreichenden erheblichen funktionalen Beeinträchtigungen vorlägen, um eine längerdauernde Ausbildungsunfähigkeit aus versicherungsmedizinischer Sicht zu begründen. Ein krankheitsbedingtes Nicht- Können liege überwiegend wahrscheinlich nicht vor.