1. Die 2004 geborene Beschwerdeführerin meldete sich am 28. Oktober 2021 unter Hinweis auf eine depressive Entwicklung mit Ängsten bei zahlreichen psychosozialen Entwicklungsbelastungen bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen für Minderjährige der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin tätigte daraufhin Abklärungen in schulischer und medizinischer Hinsicht. Nach Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) wurde der Beschwerdeführerin eine Frist bis zum 6. Mai 2022 gesetzt, um mitzuteilen, ob sie bereit wäre, an Integrationsmassnahmen teilzunehmen (vgl. Assessmentbericht Integration vom 10. Mai 2022).