Arbeitspensums mehrfach Kriseninterventionen notwendig geworden seien, da die Beschwerdeführerin verzweifelt und suizidal gewesen sei. Sie könne ihr Pensum nicht mehr ausüben (VB 52/2). Im Bericht vom 9. Dezember 2016 war Dr. med. E. dagegen noch von einer schrittweisen Wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit bis zum zuletzt ausgeübten Umfang (14 Wochenstunden) ausgegangen, wovon auch längerfristig auszugehen sei (VB 11/6). Ebenso hatte bloss phasenweise eine Suizidalität vorgeherrscht (VB 11/5).