Die gesundheitliche Beeinträchtigung sei dergestalt, dass auch eine Verweistätigkeit nicht in Frage komme. Seit Behandlungsbeginn hätten bei Dr. med. E. 274 einstündige Sitzungen, teilweise auch Kriseninterventionen, stattgefunden. Zudem sei eine psychopharmakologische Behandlung mit Cymbalta 45 mg und Trittico 100 mg erfolgt; auf die Funktionalität habe dies jedoch nur einen geringen Einfluss gehabt. Der Schweregrad der gesundheitlichen Beeinträchtigung könne auch darin gesehen werden, dass sich die Beschwerdeführerin nun seit ihrem 28. Lebensjahr praktisch ununterbrochen in psychiatrisch-psychotherapeutischer und psychopharmakologischer Behandlung befinde, sich zudem mehrmals in