4. 4.1. Im Zusammenhang mit ihrem Rentenerhöhungsgesuch reichte die Beschwerdeführerin drei Arztberichte ihres behandelnden Psychiaters Dr. med. E. ein. 4.1.1. Mit Schreiben vom 28. Februar 2022 bestätigte Dr. med. E., dass die Beschwerdeführerin in seiner Behandlung stehe und ihre bisherige Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen per 31. Juli 2021 habe aufgeben müssen. Seit dem 1. August 2022 (recte: 2021 [vgl. VB 52/2]) bestehe eine vollständige Arbeitsunfähigkeit mit ungewisser Prognose (VB 46/1).