3.2. Der angefochtenen Verfügung liegt in medizinischer Hinsicht die Stellungnahme von RAD-Arzt Dr. med. D., Praktischer Arzt, vom 7. Juni 2022 zugrunde. Dieser führte aus, die beratende RAD-Ärztin Dr. med. C. habe mitgeteilt, der neue Arztbericht von Dr. med. E., Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, enthalte dieselbe Diagnose, die bereits 2018 gewürdigt worden sei. Vergleiche mit früheren Berichten bezüglich der Funktionseinschränkungen seien nicht möglich, da damals keine konkreten, sondern nur allgemeine Hinweise (z.B. eingeschränkte Belastbarkeit und Konzentrationsfähigkeit) angegeben worden seien.