Infolge dessen habe die Beschwerdeführerin eine Retraumatisierung mit der Symptomatik einer posttraumatischen Belastungsstörung erlitten. Die von den behandelnden Ärzten gestellten Diagnosen seien nachvollziehbar und könnten anhand der Anamnese und des psychopathologischen Befundes objektiviert werden. Die medizinische Sachlage sei widerspruchsfrei und plausibel. Ein Professional Sexual Misconduct, wie es bei der Beschwerdeführerin stattgefunden habe, führe in der Regel zu schweren psychischen Folgen. Es brauche eine sehr lange Zeit, bis die Betroffenen sich davon distanzieren könnten.