gust 2017 eine Dreiviertelsrente zugesprochen wurde (VB 38). Diese Verfügung basierte in medizinischer Hinsicht im Wesentlichen auf der Stellungnahme der RAD-Ärztin Dr. med. C., Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie sowie Praktische Ärztin, vom 19. Oktober 2018. Darin hielt diese fest, die Beschwerdeführerin habe sich seit 2007 in psychiatrischer Behandlung befunden, während der offenbar sexuelle Übergriffe stattgefunden hätten. Infolge dessen habe die Beschwerdeführerin eine Retraumatisierung mit der Symptomatik einer posttraumatischen Belastungsstörung erlitten.