1.2. Die Beschwerdeführerin stellte am 16. Februar 2022 ein (sinngemässes) Gesuch um Erhöhung der Rente. Nach Ansetzen einer Frist zur Glaubhaftmachung einer Veränderung des Gesundheitszustandes, Rücksprache mit dem RAD sowie durchgeführtem Vorbescheidverfahren trat die Beschwerdegegnerin mit Verfügung vom 25. Januar 2023 nicht auf das Rentenerhöhungsgesuch der Beschwerdeführerin ein. 2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 25. Januar 2023 erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 17. Februar 2023 Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: