1. 1.1. Die 1966 geborene, als Lehrperson für B. tätig gewesene Beschwerdeführerin meldete sich am 19. September 2016 unter Hinweis auf psychische Probleme bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin tätigte daraufhin Abklärungen in medizinischer und erwerblicher Hinsicht und sprach der Beschwerdeführerin nach Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) mit Verfügung vom 2. August 2019 eine ganze Rente vom 1. März bis 31. Juli 2017 sowie daran anschliessend eine Dreiviertelsrente zu.