_, Facharzt für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, hielt in seiner Stellungnahme vom 10. Januar 2023 betreffend Arbeitsfähigkeit zudem fest, zur Schonung der rechten unteren Extremität sollte im täglichen Arbeitsablauf eine Extrapause von 20 Minuten eingeschaltet werden können (VB 51 S. 3). Da die Beschwerdegegnerin trotz der erforderlichen Zusatzpause von einer 100%igen Arbeitsfähigkeit in einer angepassten Tätigkeit ausging (vgl. VB 53 S. 1), ist dem zusätzlichen Pausenbedarf mit einem leidensbedingten Abzug Rechnung zu tragen (vgl. Urteil des Bundesgerichts 8C_163/2015 vom 16. Juni 2015 E. 3.2.2).