erfolgte der Einkommensvergleich per 13. April 2022. Gemäss Auskunft des ehemaligen Arbeitgebers hätte der Jahreslohn des Beschwerdeführers im Jahr 2022 jedoch nicht mehr Fr. 74'100.00 (Fr. 5'700.00 x 13), sondern neu Fr. 74'750.00 (Fr. 5'750.00 x 13) betragen (VB 46.31 S. 1). Das Invalideneinkommen ermittelte die Beschwerdegegnerin anhand der LSE 2018 und unter Berücksichtigung der Nominallohnentwicklung bis 2020. Die Vorinstanz ist grundsätzlich verpflichtet, die verfügbare neuste LSE-Tabelle anzuwenden (BGE 143 V 295 E. 4.1.3 S. 300), was vorliegend die LSE 2020 ist. Die Anpassung an die Nominallohnentwicklung hat zudem per 2022 zu erfolgen.