1. Der 1972 geborene Beschwerdeführer war zuletzt als Mitarbeiter Endmontage tätig. Am 21. Mai 2021 meldete er sich wegen eines Bänderrisses am rechten Fuss mit Schienbeinriss bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration/Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin klärte daraufhin die gesundheitliche sowie erwerbliche Situation ab und zog die Akten der Unfallversicherung bei.