Was die vom Beigeladenen am 9. Juni 2022 telefonisch mitgeteilte Verschlechterung des Gesundheitszustandes anbelangt (vgl. VB 105), geht aus den Akten zwar hervor, dass dieser im Rahmen einer akut nekrotisierenden Pankreatitis eine Perforation der Pankreanekrose in die linke Kolonflexur erlitten hatte, nach einer rund fünfeinhalbwöchigen stationären Rehabilitation in der Reha G. am 20. Mai 2022 aber in gutem Allgemeinzustand hatte aus der Klinik entlassen werden können (vgl. VB 107 S. 2 ff.). Die Beurteilungen der RAD-Ärztin Dr. med. D., auf die sich die Beschwerdegegnerin stützte, basierten demnach nicht auf einem