Es erscheine demnach sinnvoll, zunächst abzuwarten, ob die aufgegleiste ADS-Behandlung Wirkung zeige. Falls der Beigeladene danach weiterhin nicht eingliederungsfähig sein sollte, empfehle sich aus Sicht des RAD eine abschliessende medizinische Abklärung. In diesem Fall -7- sei eine umfassende Begutachtung zu überdenken mit einer ergänzenden Haaranalyse zur Überprüfung eines regelmässigen Substanzmissbrauchs mit Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit (VB 93 S. 1).